Bismarck, Otto Fürst von
*1815, +1898 Corps Hannovera-Göttingen
Preuß. Ministerpräsident und deutscher Reichskanzler.
1845 Abgeordneter im sächsischen Provinziallandtag.
1847 Mitglied des Vereinigten Landtags in Preußen.
1862 Gesandter in Petersburg.
1866 Gründung des Norddeutschen Bundes.
1867 Reichskanzler, gleichzeitig Minister des Auswärtigen und ab
1880 für Handel und Gewerbe.
1890 Entlassung als Reichskanzler.
Mit Bismarck begann die hohe Zeit des Corpsstudententums, das seinerzeit aus den Spitzen von Staat und Gesellschaft nicht wegzudenken war. Das bedeutete aber nicht, daß alle „gleichgeschaltet‚ dachten und handelten. Eine stromlinienförmige Denkweise ist dem Corpsstudententum fremd. Das seit den Anfängen praktizierte, aus der Aufklärung geborene Toleranzprinzip, ließ und läßt es selbstverständlich zu, daß z. B. neben dem Corpsstudenten Otto von Bismarck der Corpsstudent Wilhelm Liebknecht, mit Bebel der erste Führer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, im Reichstag saß.
Das Toleranzprinzip hat jedoch dort seine Grenzen, wo totalitäre Gruppen oder gar der Staat beginnen, menschliche Grundrechte zu verletzen. So war es kein Wunder, daß in den kommunistischen
Aufständen nach dem 1.Weltkrieg (nicht nur) Corpsstudenten dem Hilferuf des Staates folgten - z.B. in München zugunsten einer sozialdemokratischen Regierung - und daß im NS-Staat (nicht nur)
Corpsstudenten führend im Widerstand tätig waren.
Für die historische Leistung der Corpsstudenten, Wegbereiter eines modernen Verfassungsstaats gewesen zu sein, haben die Studenten vor über 200 Jahren den Grundstein gelegt. Ein Ideal, das sie im
Marsch durch die Institutionen (zusammen mit anderen, ähnlich gesinnten Menschen) Wirklichkeit werden ließen.
Bismarck wurde am 1. April 1815 in Schönhausen/ Elbe geboren Seine Schulzeit verbrachte es zunächst in der Plamannschen Lehranstalt zu Berlin, anschließend am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und
schließlich im Grauen Kloster. Nach seinem Studium in Göttingen legte er 1835 in Berlin sein Referendar-Examen ab. Anschließend war er an mehreren Gerichten in Berlin und Aachen tätig bis er sich
1838 als Landwirt niederließ. Im Jahre 1847 heiratete Bismarck und wurde Mitglied im Vereinigten Landtag. Die Erlebnisse der Märztage 1848 ließen ihn zum scharfen Gegner der Revolution werden. 1849
begann Bismarcks politische Karriere mit einer einjährigen Mitgliedschaft in der Zweiten Preußischen Kammer und der Mitgliedschaft im Erfurter Parlament für ein Jahr. Im Mai 1851 wurde Bismarck zum
Legationsrat und Gesandten am Frankfurter Bundestag berufen. Nach Auseinadersetzungen mit Leopold von Gerlach schickte man ihn 1859 als Gesandten nach St. Petersburg und 1862 in gleicher Funktion
nach Paris. Im September des gleichen Jahres erfolgte die Ernennung zum Preußischen Ministerpräsidenten. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 wurde Bismarck zu dessen Kanzler ernannt. Und
nach der Reichsgründung am 118.01.1871 bekleidete er das Amt des Reichskanzlers. Im Jahre 1873 wurden die sogenannten Maigesetze erlassen und 1879 die neuen Wirtschafts- und Sozialgesetze. Mit der
Kaiserlichen Botschaft 1881 wurde der Beginn der Sozialgesetzgebung eingeleitet. So gab es ab 1883 eine gesetzliche Krankenversicherung und 1884 die gesetzliche Unfallversicherung.
Mit dem Tod Wilhelm I brachen für Bismarck schwere Zeiten an, denn in persönlichen und Sachfragen lagen ihre Ansichten oft weit auseinander. So mußte fast zwangsläufig 1890 die Entlassung aus seinem Amt folgen.
Am 30. Juli 1898 verstarb Otto von Bismarck in Friedrichsruh.
nach: Wilhelm Mommsen: Otto von Bismarck. Mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten, 19. Aufl., Reinbek (b. Hamburg), 1992